Bäume sind nicht nur schön anzusehen und Lebensraum vieler Tierarten, sondern gerade in dicht besiedelten Gebieten auch von herausragender Bedeutung für ein gesundes Klima. So verbraucht ein einziger Baum täglich etwa sechs Kilogramm klimaschädliches Kohlendioxid und produziert daraus rund fünf Kilogramm lebenswichtigen Sauerstoff. An heißen Tagen spenden Bäume kühlenden Schatten und senken durch Verdunstung die Temperatur in ihrer Umgebung. Ausgewachsene Laubbäume sind zudem in der Lage, jährlich etwa 7.000 Kilogramm Staub aus der Luft zu filtern.

Bäume auf städtischen Flächen

Der Baumbestand der Stadt Gelsenkirchen umfasst mehr als 26.000 Straßenbäume sowie rund 100.000 weitere Bäume in den Parks und Grünanlagen – hinzu kommen die städtischen Waldflächen.

Der städtische Baumbestand wird von GELSENDIENSTE betreut und das auf unterschiedliche Weise: Dort, wo zum Beispiel Straßen gebaut werden, planen und pflanzen wir neue Bäume. Jungbäume werden durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewässert und durch Erziehungs- und Aufbauschnitte in ihrem Wachstum unterstützt. Außerdem kontrollieren wir die Bäume regelmäßig, um Unfallgefahren zu vermeiden, und führen bei Bedarf die notwendigen Pflegearbeiten durch.

Von Bäumen gehen naturgemäß Gefahren aus. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger führen wir daher regelmäßige Kontrollen des städtischen Bestandes durch. Unsere zertifizierten Baumkontrolleure überprüfen die Baumkronen und erfassen und bewerten Schäden und Defektsymptome am gesamten Baum. Zudem werden die Vitalität und eventuelle Krankheiten dokumentiert.

Stark geschädigte und als Gefährdung eingeschätzte Bäume müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden. Soweit das möglich ist, werden im Anschluss Ersatzbäume gepflanzt. Falls dies an gleicher Stelle nicht möglich sein sollte, wird die Ersatzpflanzung zumeist an einer anderen Stelle in Gelsenkirchen vorgenommen.

Fällungen werden größtenteils im Herbst und Winter durch von GELSENDIENSTE beauftragte Fachfirmen durchgeführt. Eine Übersicht, an welchen Standorten Fällungen von städtischen Bäumen geplant oder kürzlich durchgeführt worden sind, bietet die digitale Kartenanwendung „Baumbestand Gelsenkirchen“.

Hinweise zu Baumarbeiten in den städtischen Wäldern in unserer Stadt finden Sie hier.

Leicht vorstellbar, welch große Datenmenge anfällt, wenn wir uns ganz individuell um jeden einzelnen Baum kümmern. Um den Überblick zu behalten und die Daten zu verarbeiten, nutzen wir ein digitales Baumkataster. Damit lassen sich nicht nur vielfältige Informationen zu jedem einzelnen Baum speichern und jederzeit wieder abfragen, sondern auch die jeweilige Position in digitalen Karten darstellen.

Eine solche Anwendung mit Informationen zu allen städtischen Bäumen mit Ausnahme der Waldflächen stellt die Stadt Gelsenkirchen mit der digitalen Karte „Baumbestand Gelsenkirchen“ zur Verfügung.

Das digitale Baumkataster ist auch die Datenbasis für die Baum-App Gelsenkirchen. In dieser für Android- und iOS-Geräte entwickelten Anwendung sind mit Ausnahme der Waldflächen alle Bäume im Besitz der Stadt Gelsenkirchen verzeichnet. Auch in der App können sich die Nutzerinnen und Nutzer verschiedene Informationen zu den einzelnen Bäumen anzeigen lassen. Ebenso besteht die Möglichkeit, Gießpatenschaften zu übernehmen.

Kostenloser Download der Baum-App Gelsenkirchen:

Im Vergleich mit seinen Verwandten im Wald, lebt so ein Stadtbaum, insbesondere im Straßenbereich, unter erschwerten Bedingungen:

  • Der Wurzelraum ist – nicht zuletzt durch unterirdische Versorgungsleitungen und Bauten – eingeschränkt. Die Nährstoff- und Wasserversorgung funktioniert daher nicht optimal.
  • Die den Baum umgebenden Flächen sind oftmals versiegelt, wodurch Wasser schlechter versickert und Sauerstoff nur schwer zu den Wurzeln durchdringt.
  • Auch die Bodenverhältnisse in der Stadt schmecken den Bäumen in den wenigsten Fällen: Der Boden ist selten natürlich gewachsen, sondern zumeist angeschüttet. Außerdem ist er häufig arm an Mineralien, da der natürliche Kreislauf gestört ist. Während in der Natur das Laub verrottet und so dem Baum wieder als Nährstoff dient, werden die Blätter zur Verhinderung von Unfallgefahren von Straßen und Fußwegen entfernt.

Damit unsere Stadtbäume trotz dieser oft widrigen Umstände ein langes und gesundes Leben haben, benötigen sie besondere Fürsorge – und da können alle helfen:

Autofahrerinnen und -fahrer sollten zu Bäumen einen gebührlichen Abstand halten. Die wohl häufigsten Verletzungen im Stammbereich stammen von Anfahrschäden. Wenn die schützende Baumrinde beschädigt wurde, können Pilze das offenliegende Holz besiedeln, was zu gravierenden Folgeschäden führen kann. Außerdem verdichten die schweren Fahrzeuge den Boden.

Auch auf Eingriffe im Wurzelraum reagieren Bäume sehr empfindlich. Werden zum Beispiel Aufgrabungen für Arbeiten an unterirdischen Versorgungsleitungen nicht mit der nötigen Rücksicht auf die Wurzeln durchgeführt und diese gekappt, so können noch Jahre später Teile der Krone absterben.

Im Winter setzt Streusalz den Stadtbäumen zu, denn es erschwert die Wasser- und Nährstoffaufnahme. Gleichzeitig nimmt der Baum erhöhte Mengen an Chlorid auf, was bei einer Überbelastung zu verzögertem Wachstum, zur Bildung dürrer Zweige und im Extremfall zu seinem Absterben führen kann. Daher ist im Winter insbesondere im Umfeld von Bäumen auf einen sorgsamen Umgang mit Streusalz zu achten. Salzhaltiger Schnee darf nicht auf Baumscheiben abgelagert werden.

Die häufigsten Straßenbäume im Bestand der Stadt Gelsenkirchen sind die verschiedenen Ahornarten mit rund 5.000, Lindenarten mit ca. 4.700 und die Platane mit mehr als 4.500 Exemplaren. Diese drei Arten machen zusammen über die Hälfte des gesamten Bestandes aus. Die Verteilung der Straßenbäume über die Stadt ist übrigens nicht gleichmäßig. Die meisten Straßenbäume stehen in den Stadtteilen Buer, Feldmark, Altstadt, Schalke und Bulmke-Hüllen.

Die Anzahl der verschiedenen Baumarten an Straßen, Wegen und Plätzen ist seit dem Jahr 2010 von 80 auf aktuell mehr als 100 erhöht worden. Aufgrund der Klimaveränderungen hat sich der Zustand einiger bislang bewährter Baumarten verschlechtert und deshalb werden neue Arten ausprobiert. Ziel ist es, den Bestand breit aufzustellen und auf das zukünftig zu erwartende Stadtklima anzupassen.

Übrigens: Nicht alle Bäume auf öffentlich zugänglichen Flächen gehören der Stadt Gelsenkirchen und werden von GELSENDIENSTE gepflegt. Hierfür sind stets die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich, wie zum Beispiel Straßen.NRW, der RVR oder die Emschergenossenschaft.

Patenschaften

Die Pflege des städtischen Baumbestandes ist eine ebenso verantwortungsvolle wie arbeitsintensive Aufgabe. Daher sind wir sehr dankbar, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Arbeit unserer Gärtnerinnen und Gärtner tatkräftig unterstützen. Wenn auch Sie sich als Patin oder Pate für die Bäume in Gelsenkirchen engagieren möchten, finden Sie hier weitere Informationen:

Eine Möglichkeit, GELSENDIENSTE bei der Pflege des städtischen Baumbestandes zu unterstützen, ist die Übernahme einer Gießpatenschaft. Das regelmäßige Wässern ist insbesondere bei Jungbäumen während länger anhaltenden Trockenphasen erforderlich.

Als Gießpatin bzw. Gießpate kann man sich ganz einfach in der Baum-App Gelsenkirchen registrieren und hier seinen Lieblingsbaum oder auch seine Lieblingsbäume auswählen. Weitere Infos finden sich in unserem Flyer „Baum-App Gelsenkirchen“ (PDF).

Auch in der digitalen Kartenanwendung „Baumbestand Gelsenkirchen“ wird darauf hingewiesen, welche Bäume besonders von einer zusätzlichen Wasserzufuhr profitieren.

Ziel der Aktion „Gießkannenheld:innen“ ist es, das Regenwasser von Dachflächen aufzufangen, um damit unsere Stadtbäume zu gießen – und das an möglichst vielen Stellen in Gelsenkirchen. Hierzu werden an öffentlichen und privaten Gebäuden kostenlos Tanks aufgestellt, in denen bis zu 1.000 Liter Regenwasser gespeichert werden können. Auf diese Weise lässt sich auch in längeren Trockenphasen wertvolles Trinkwasser sparen. Weitere Informationen zu den „Gießkannenheld:innen“ finden sich auf der Website der Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen.

 

Die Baumscheiben haben für Stadtbäume eine große Bedeutung. Insbesondere Jungbäume decken hierüber einen Großteil ihres Wasser- und Nährstoffbedarfs. Deshalb werden die „grünen Füße“ auch so groß angelegt, wie es die straßenbaulichen Gegebenheiten erlauben.

Wildkraut und Abfälle werden von GELSENDIENSTE regelmäßig aus den Baumscheiben entfernt. Bei der großen Anzahl an Bäumen in unserer Stadt kann dies jedoch nur in größeren Zeitabständen erfolgen.

Umso schöner, dass eine Idee aus der Bürgerschaft auf wachsendes Interesse stößt: die Baumscheiben-Patenschaft. Dabei übernehmen Anwohnerinnen und Anwohner die Pflege einer Baumscheibe „vor ihrer Haustür“. Durch eine zusätzliche Bepflanzung mit Blumen und kleinwüchsigen Sträuchern verschönert so manche Baumscheibe als kleiner Garten unmittelbar das Wohnumfeld.

Sind Sie interessiert? Gerne vergibt GELSENDIENSTE Patenschaften für Baumscheiben und Kleingrünflächen. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0209/954-20 (Mo-Fr, 8:00-18:00 Uhr) oder per E-Mail an die Adresse info@gelsendienste.de.

Bäume auf privaten Grundstücken

Wie auf dieser Seite bereits erläutert, haben Bäume für das Wohlbefinden von Menschen und anderen Lebewesen eine große Bedeutung. Gerade in den dicht bewohnten Städten benötigen wir die Bäume als Sauerstoffspender, zur Kühlung und als Luftfilter – und als ein Stück Naturerlebnis vor unseren Haustüren.

In Gelsenkirchen – und nicht nur hier – sind Bäume daher unter Schutz gestellt, auch die auf privaten Grundstücken. Die in der Baumschutzsatzung der Stadt Gelsenkirchen (PDF) zusammengestellten Regeln sollen verhindern, dass gesunde Bäume gefällt oder unsachgemäß zurückgeschnitten werden.

Als ein „rechtssicheres Instrument des Umweltschutzes zur dauerhaften Sicherstellung der Grünsubstanz unserer Stadt“ schränkt die Baumschutzsatzung die Eigentümerin bzw. den Eigentümer eines Grundstücks tatsächlich in den Eigentumsrechten ein. Dies geschieht jedoch zum Nutzen der Allgemeinheit, denn ausreichend viele gesunde Bäume mehren das Wohl aller, welches hier vor die Interessen von Einzelnen gestellt wird.

Durch die Baumschutzsatzung soll verhindert werden, dass Bäume aufgrund geringer Beeinträchtigungen wie Laub- und Fruchtfall, Lichtmangel oder hochgedrücktes Pflaster gefällt werden. Nach guter fachlicher Beratung lassen sich solche „Mängel“ häufig auch durch kleinere Eingriffe beheben:

  • Zur Verbesserung der Lichtverhältnisse genügt es oftmals schon, einige wenige Äste zu entfernen, ohne dabei das Kronenbild des Baumes zu zerstören.
  • Gegen störendes Laub in der Dachrinne helfen Auffanggitter, die verhindern, dass die Blätter in die Abflussrohre gelangen können.
  • Saisonaler Fruchtfall ist ein natürliches Ereignis, das von der Grundstückeigentümerin bzw. dem Grundstückseigentümer hinzunehmen ist – wenn die Früchte nicht ohnehin als willkommene Vitamine den Speiseplan ergänzen.

Die Baumschutzsatzung der Stadt Gelsenkirchen (PDF) gilt für Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen.

Unter die Satzung fallen alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der einzelnen Stämme einen Mindestumfang von 50 cm aufweist. Nicht unter Schutz stehen Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien sowie Pappeln und Birken.

Auch auf Bauleit- und Baugenehmigungsverfahren nimmt die Baumschutzsatzung Einfluss, wenn es um vorhandenen und schützenswerten Baumbestand geht. Bisweilen reichen jedoch schon geringfügige Änderungen der Planung aus, so dass wertvoller Baumbestand erhalten bleiben kann.

Schließlich regelt die Baumschutzsatzung auch Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume. Durch eine gute und gezielte Beratung wird die Anpflanzung von standortgeeigneten Gehölzen gefördert. Bei größeren Baumaßnahmen werden gemeinschaftlich mit Architektinnen und Architekten sowie Bauherrinnen und Bauherren Begrünungskonzepte erstellt.

In der Baumschutzsatzung sind auch Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten geregelt. Falls Sie auf dieser Grundlage einen Baum fällen oder einen Eingriff in den Kronenbereich vornehmen möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung durch die Stadt Gelsenkirchen. Für Ihren Antrag auf Erteilung dieser Genehmigung nutzen Sie bitte das von uns vorbereitete Formular.

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