In Elektro- und Elektronikgeräten sind häufig erhebliche Mengen an Wertstoffen wie Edelmetalle bzw. Schadstoffen wie Quecksilber oder Blei enthalten. Nach dem sogenannten „Elektrogesetz“ müssen alle ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte wie auch bestimmte Lampen getrennt gesammelt werden. So wird die Wiederverwertung von wertvollen Rohstoffen und die fachgerechte Entsorgung von Schadstoffen sichergestellt. Keinesfalls dürfen die Elektro- und Elektronikgeräte über die graue Tonne entsorgt werden. Hierauf weist auch die Kennzeichnung mit einem Symbol hin, welches eine durchgestrichene Mülltonne zeigt.
Bis auf wenige Ausnahmen fallen alle Geräte, die für ihre Funktion Strom benötigen – ob aus der Steckdose, einer Batterie oder dem Telefonkabel – unter das Elektrogesetz. Egal ob es sich um blinkende Turnschuhe, Einweg-E-Zigaretten oder Badezimmerschränke mit eingebauter Beleuchtung handelt – diese Produkte mit fest verbauten elektrischen oder elektronischen Bestandteilen gehören nicht in den Altkleidercontainer oder zum Sperrmüll, sondern müssen als Elektroaltgeräte entsorgt werden. Gegenstände, bei denen die elektrischen bzw. elektronischen Bestandteile nicht fest verbaut sind, so dass sie mit wenig Aufwand abmontiert werden können, zählen nicht als Elektrogeräte. Hier müssen nur die elektrischen bzw. elektronischen Teile als Elektroschrott entsorgt werden.
Übrigens: Denken Sie daran, aus Geräten wie Computer oder Smartphones alle personenbezogenen Daten zu löschen, bevor Sie sie entsorgen!
Bei der Entsorgung unterschieden werden:
- Haushaltsgroßgeräte (zum Beispiel Kühlschränke, Gefriergeräte, Waschmaschinen, Trockner, Herde)
- Haushaltskleingeräte (zum Beispiel Staubsauger, Toaster, Föhne, Computer, Handys, Radios)
- Bildschirmgeräte (wie Fernsehgeräte, Monitore)
- Leuchtstofflampen
- Photovoltaikmodule
Entsorgungsmöglichkeiten für Elektro- und Elektronikgeräte
Für die fachgerechte und kostenlose Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gibt es mehrere Möglichkeiten:
Entsorgung bei GELSENDIENSTE
Ihre Altgeräte können Sie an unseren beiden Wertstoffhöfen abgeben. Großgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen holen wir gerne auch bei Ihnen ab. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin für unseren Abholservice. Kleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal 30 cm sowie Leuchtstofflampen nehmen wir auch an unserem Schadstoffmobil an.
Rücknahme im Handel
Stationäre Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte müssen beim Verkauf Ihre Altgeräte vergleichbarer Art kostenlos zurücknehmen. Auch Lebensmittelgeschäfte, deren gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die dauerhaft oder immer wieder Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, sind zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.
Dies gilt auch für Onlinehändler, deren Lager- und Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mehr als 400 Quadratmeter bzw. deren gesamte Lager- und Versandfläche mehr als 800 Quadratmeter beträgt.
Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm müssen auch dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn Sie kein neues Gerät kaufen. Das gilt etwa für Smartphones und Ladegeräte, Toaster oder Waffeleisen.
- Faltblatt „Elektroaltgeräte, Akkus und Batterien“ (PDF)
- Faltblatt „Sperrmüll und Elektrogroßgeräte“ (PDF)
- Faltblatt „Sperrmüll und Elektrogroßgeräte“ – Arabisch (PDF)
- Faltblatt „Sperrmüll und Elektrogroßgeräte“ – Bulgarisch (PDF)
- Faltblatt „Sperrmüll und Elektrogroßgeräte“ – Englisch (PDF)
- Faltblatt „Sperrmüll und Elektrogroßgeräte“ – Französisch (PDF)
- Faltblatt „Sperrmüll und Elektrogroßgeräte“ – Rumänisch (PDF)
- Faltblatt „Sperrmüll und Elektrogroßgeräte“ – Türkisch (PDF)