Hätten Sie gedacht, dass wöchentlich etwa 1.000 Kilometer Gelsenkirchener Straßen zu reinigen sind? Eine Strecke, die der Luftlinie zwischen Gelsenkirchen und Korsika entspricht! Dabei bedeutet „reinigen“ weit mehr, als nur die Straße mit einer Kehrmaschine abzufahren. Die Straßenreinigung umfasst die Beseitigung von Schmutz und Abfällen unter anderem auch auf Geh- und Radwegen, Parkplätzen, Verkehrsinseln und Grünstreifen sowie nach Großveranstaltungen wie Konzerten, Karnevalsumzügen oder Festen in den Innenstädten.

Die Aufgaben der Straßenreinigung

Zu den genannten Tätigkeiten der Straßenreinigung kommen noch viele weitere Aufgaben hinzu. So übernehmen wir auch das regelmäßige Leeren und Instandhalten der Papierkörbe sowie eine Reihe von Arbeiten, die regelmäßig einen besonderen Aufwand bedeuten. Dazu gehören die herbstliche Laubsammlung und die Entfernung von Wildkraut auf den Straßen und Wegen.

Das Stadtgebiet ist in Reinigungsreviere aufgeteilt und jedes unserer Teams hat sein festes Arbeitsgebiet. Vier Teams sind vorrangig für die Innenstädte zuständig. Zu den etwa 17 Kilometern Straße, die hier pro Team täglich zu reinigen sind, kommen die Reinigung der Wochenmärkte sowie die Leerung der Papierkörbe.

Das Besondere an unseren belebten Innenstädten ist der „Rund um die Uhr“-Service. Bereits vor der Öffnung der Geschäfte und dem Einsetzen des Besucherstroms werden die Straßen gereinigt – wie auch nach Ladenschluss noch einmal. Und auch an Samstagen und Sonntagen finden regelmäßig Reinigungseinsätze statt. Diese intensive Stadtbildpflege ist nur dadurch zu gewährleisten, dass unsere Teams in Wechselschichten eingesetzt werden.

In den Außenbezirken besteht ein Team jeweils aus:

  • einem Klein-Lkw,
  • einer Großkehrmaschine,
  • zwei Kleinkehrmaschinen sowie
  • einem Leichtmüllsauger,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die manuellen Reinigungsarbeiten vornehmen, Wildkraut entfernen und die Baumscheiben pflegen.

Jedes Team reinigt im Durchschnitt jeden Tag ca. 30 Kilometer Straße. Selbstverständlich verfügen unsere Teams über die passenden Arbeitsgeräte für alle Situationen – bestimmt haben Sie sie schon einmal in Aktion erlebt:

  • große Kehrmaschinen für freiere Strecken oder große Plätze,
  • kleine Kehrmaschinen für schmale Strecken mit eng gesetzten Schildern oder Lichtmasten sowie für Fuß- oder Radwege,
  • kleine Lkw zum Abtransport des von Hand zusammengekehrten Kehrichts aus Engstellen oder von Abfällen aus den Papierkörben.

Darüber hinaus stehen für besondere Arbeiten Spezialmaschinen und Sonderfahrzeuge zur Verfügung. Spezielle Waschgeräte eignen sich, um unter Blumenkübeln zu spülen oder Urin oder Taubenkot zu entfernen. Weit spektakulärer jedoch sind die großen Wasserwagen, die GELSENDIENSTE im Einsatz hat. Mit ihren enormen Wassertanks sind sie in der Lage, ganze Marktflächen abzuspülen oder an heißen Sommertagen großflächig für die Reduzierung umherfliegenden Staubs zu sorgen.

Das ist der Grundsatz unserer Einsatzplanung. Dabei sind wir beinahe „rund um die Uhr“ für Sie unterwegs:

  • frühmorgens – vor dem allgemeinen Geschäftsbeginn – reinigen wir zum Beispiel die Geschäftsstraßen und Innenstädte.
  • tagsüber nehmen wir uns die Anliegerstraßen vor.
  • abends geht es noch einmal durch die Innenstädte.
  • nachts sind wir in den Bereichen aktiv, die aufgrund hohen Verkehrsaufkommens tagsüber nicht zugänglich sind.
Ein Löwenzahn wächst auf einem Bordstein an einer Straße.

Wildkraut

Haben Sie sich vielleicht schon einmal gewundert, warum heute im Vergleich zu früheren Zeiten deutlich mehr Wildkraut auf Straßen und Wegen wächst? Nun, wir dürfen Sie beruhigen: Das hat nichts mit mangelnder Pflege des Stadtbildes oder ähnlichem zu tun, sondern vielmehr mit der größeren Rücksicht, die wir heutzutage auf die Umwelt nehmen.

Zum einen wird bei der Straßenreinigung seit etlichen Jahren auf den Einsatz chemischer Unkrautvernichtungsmittel verzichtet. Entsprechend üppiger wachsen Wildkräuter daher selbst auf befestigten Straßenflächen. Zum anderen werden Straßenflächen nicht mehr durchgehend mit Asphalt versiegelt, sondern vermehrt gepflastert. So kann Regenwasser wieder in den natürlichen Kreislauf gelangen. Mit der Nebenwirkung, dass sich die Samen von Wildkräutern in den Fugen festsetzen und zu wachsen beginnen.

Wildkraut beseitigen wir hauptsächlich mechanisch, das heißt maschinell per Wildkrautbürste oder mit Freischneidern.

Die Entfernung von Wildkraut ist sehr zeit- und arbeitsintensiv und verursacht daher hohe Kosten. Auch halten die Ergebnisse zumeist nicht lange vor, das Wildkraut wächst oft schon nach kurzer Zeit wieder nach.

Versuche, Wildkraut mit pflanzlichen Hemmstoffen oder thermisch durch Abflämmen zu entfernen, haben sich bislang stets als wenig erfolgreich und übermäßig aufwändig dargestellt.

Oftmals können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wildkraut aber auch einfach deshalb nicht entfernen, weil parkende Fahrzeuge zu nah an den Einsatzstellen stehen.

Da Wildkraut allenfalls eine unschöne, in der Regel aber nicht verkehrsgefährdende oder die Hygiene beeinträchtigende Erscheinung darstellt, bleibt seine vollständige Entfernung aus wirtschaftlichen Erwägungen überwiegend aus. Anders sieht es dann aus, wenn vom wuchernden Wildkraut eine Gefährdung ausgeht, zum Beispiel als Sichtbehinderung oder Rutschgefahr. Wie beschrieben ist die Beseitigung von Wildkraut sehr zeit- und kostenintensiv. Mit Rücksicht auf die Gebühren wird sie deshalb in längeren Intervallen vorgenommen als die regelmäßige Straßenreinigung.

Blauer GELSENDIENSTE Papierkorb mit dem Spruch "Einer geht noch rein!".

Papierkörbe

Rund 4.000 Papierkörbe stehen oder hängen über das ganze Stadtgebiet verteilt überall dort, wo sie gebraucht werden. Einer von ihnen ist also eigentlich immer mit wenigen Schritten erreichbar: an Haltestellen, in Fußgängerzonen, in Parkanlagen und auf Friedhöfen.

Geleert werden die Papierkörbe von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern je nach Bedarf. An Haltestellen in Wohnbereichen ist das meist einmal wöchentlich der Fall, an stark frequentierten Haltestellen oder in Geschäftsstraßen mindestens dreimal wöchentlich und in den Innenstädten sind sogar bis zu vier Leerungen täglich nötig.

Bei so vielen Papierkörben dürfte eigentlich gar kein Verpackungsabfall mehr auf der Straße zu finden sein, denken Sie? Leider werfen immer noch einige Mitmenschen ihre Brötchentüte oder das Kaugummi achtlos auf den Boden statt in den Papierkorb. Dort gehören übrigens auch Zigarettenkippen hinein, nachdem sie sorgfältig ausgedrückt wurden. Denn sind sie erst einmal in den Fugen von Pflastersteinen festgetreten, können sie nur noch mit erheblichem Aufwand entfernt werden.

Während die einen also missachtet werden, fallen andere Papierkörbe immer wieder dem Vandalismus zum Opfer. Natürlich versuchen wir, dem schon bei der Auswahl der Behälter Einhalt zu gebieten. Dass ein solcher Papierkorb für den Einsatz unter harten Bedingungen in Anschaffung und Instandhaltung nicht günstig ist, versteht sich von selbst.

Wenn Sie zum Beispiel an einer Haltestelle einmal keinen Papierkorb vorfinden, so kann das mehrere Gründe haben. Manche Haltestellen werden nur von wenigen Menschen genutzt, etwa in eher dünn besiedelten Gebieten. Dort ist die Anbringung eines Papierkorbes aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht sinnvoll, da dieser ja auch regelmäßig entleert werden muss.

Andere Haltestellen werden von den Verkehrsgesellschaften selbst unterhalten, an ihnen kann GELSENDIENSTE nicht tätig werden. Da aber so viele weitere Papierkörbe über das Stadtgebiet verteilt sind, halten wir es in solchen Fällen auch für zumutbar, dass der Fahrgast seinen Abfall bis zum Vorfinden des nächsten Papierkorbs bei sich behält.

Sie sehen: Rund um den Papierkorb ist eine aufwendige Logistik zu seinem Unterhalt nötig. Und wenn trotz sorgfältiger Standortwahl und Leerungsrhythmen ein Papierkorb überläuft?

Dann stellen wir bei der Leerung meistens fest, dass darin Abfall entsorgt wurde, der dort nicht hineingehört: Vom defekten Regenschirm bis zur randvollen Restmüllsack haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon so manches aus den verstopften Behältern entfernen müssen.

Blauer Hundekotbeutelspender von GELSENDIENSTE mit roten Tüten.

Hundekot

Sie lesen gerade einen Abschnitt, den es gar nicht geben müsste bzw. gar nicht geben dürfte. Denn die Beseitigung von Hundekot ist eigentlich keine Aufgabe der Straßenreinigung. Sie ahnen es schon, die Hinterlassenschaft des vierbeinigen Freundes zu entsorgen, ist die Pflicht einer jeden Hundehalterin und eines jeden Hundehalters. Und das nicht nur im Bereich der Straße und Gehwege, sondern auch im sogenannten Straßenbegleitgrün, in Park- und Grünanlagen, den Friedhöfen sowie auf Spiel- und Sportflächen.

… sollte man meinen – und deshalb in der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen“ auch so geregelt: „Wer Tiere mit sich führt, ist verpflichtet, die durch Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.“

Auch wenn viele sich vorbildlich verhalten, sieht die Realität – wie auch unsere Straßen – doch leider manchmal ganz anders aus. Einige Halterinnen und Halter scheinen der Ansicht zu sein, mit der Hundesteuer auch gleich die Beseitigung des Hundekots abgegolten zu haben. Um auch das klarzustellen: Diese Annahme ist falsch! Die Hundesteuer ist allein für das „Halten-Dürfen“ eines Hundes zu entrichten. Mit einer Leistung der Straßenreinigung ist sie in keiner Weise verbunden.

Notgedrungen wird im Zuge der regelmäßigen Straßenreinigung von uns dennoch auch Hundekot entfernt. Falls jedoch kurz nach der Reinigung jemand seinen Hund wieder „das Geschäft verrichten“ lässt, liegt der unerfreuliche Haufen bis zur nächsten, bei 14-täglicher Reinigung auch bis zur übernächsten Woche im Straßenbereich.

Um die Hundehalterinnen und Hundehalter bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entfernen, haben wir im gesamten Stadtgebiet mehr als 350 Spender mit Hundekotbeuteln aufgestellt, welche regelmäßig neu befüllt werden.

Manchmal hilft schon eine freundliche Ansprache oder Aufklärung des Frauchens oder Herrchens. Hartnäckige und uneinsichtige „Wiederholungstäter“ aber können und sollten Sie unter Angabe des Ortes, der Zeit und wenn möglich des Namens dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Gelsenkirchen melden, telefonisch unter 0209/169-3000 oder per E-Mail an leitstelle-sicherheitundordnung@gelsenkirchen.de.

Gebühren für die Straßenreinigung

Anders als privatwirtschaftliche Unternehmen strebt ein öffentliches Dienstleistungsunternehmen wie GELSENDIENSTE keine Gewinnmaximierung an. Ihre Gebühren für die Straßenreinigung dienen also allein der Kostendeckung für den entstehenden Aufwand. Diesen möchten wir Ihnen folgend einmal ganz transparent darlegen.

Wie oft eine Straße gereinigt wird, richtet sich danach, in welchem Umfang sie genutzt und verunreinigt wird. Bei den „normalen“ Wohnstraßen reicht die wöchentliche Reinigung, in kleineren Anliegerstraßen manchmal auch die 14-tägliche Reinigung. Geschäftsstraßen mit viel Verkehr – wie z. B die Cranger Straße oder die Bismarckstraße – werden dreimal wöchentlich gesäubert. Selbstverständlich schlägt sich dieser höhere Aufwand für die Anliegerinnen und Anlieger in den Gebühren nieder: Diese sind hier dreimal so hoch wie in Straßen mit einer wöchentlichen Reinigung.

Welche Straße wie oft gereinigt wird, ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung festgelegt. Hier sind alle Straßen bzw. Straßenabschnitte mit der jeweils zugeordneten Reinigungsklasse aufgeführt.

Übrigens: Die in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst anfallenden Kosten werden getrennt erfasst und unterschiedlich umgelegt. Da jede erbrachte Leistung – entweder Straßenreinigung oder Winterdienst – nur einmal zu Kosten führt, werden die Gebührenzahler auch nur einmal mit den entsprechenden Kosten belastet – und nicht doppelt, wie es irrtümlicherweise häufig angenommen wird.

Welche Leistung steht hinter welcher Reinigungsklasse?

 

ReinigungsklasseReinigungshäufigkeitLeistungJahresgebühr für einen Meter Frontläge (Stand: 01.01.2024)
00Die Reinigungspflicht ist nach § 2 der Satzung hinsichtlich Fahrbahnen und Gehwege auf die Anlieger übertragen.0,00 €
10, 20, 30 14-täglichReinigung der befahrbaren Flächen durch die Gemeinde; die Reinigungspflicht ist nach § 2 der Satzung hinsichtlich der neben der Fahrbahn verlaufenden Gehwege auf die Anlieger übertragen.4,11 €
14, 24, 3414-täglichReinigung durch die Gemeinde6,32 €
11, 21, 311 x wöchentlich Reinigung durch die Gemeinde12,65 €
13, 23, 33 3 x wöchentlich Reinigung durch die Gemeinde37,94 €
16, 26, 366 x wöchentlichReinigung durch die Gemeinde75,89 €

Hinweis: die Reinigungsklasse hat zwei Ziffern. Die erste Ziffer gibt Hinweis auf die Bedeutung für den Verkehr:

  • 1 = Anliegerstraße
  • 2 = Straße mit Bedeutung für den innerörtlichen Verkehr
  • 3 = Straße mit Bedeutung für den überörtlichen Verkehr

Die zweite Ziffer gibt Hinweis auf die Häufigkeit der Reinigung, zum Beispiel:

  • 11 = einmal wöchentlich, Anliegerstraße
  • 23 = dreimal wöchentlich, Straße mit Bedeutung für den innerörtlichen Verkehr
  • 36 = sechsmal wöchentlich, Straße mit Bedeutung für den überörtlichen Verkehr

Reinigungsklassen für Wege sind:

ReinigungsklasseReinigungshäufigkeitLeistungJahresgebühr für einen Meter Frontläge (Stand: 01.01.2024)
RW0 Die Reinigungspflicht ist nach § 2 der Satzung auf die Anlieger übertragen.0,00 €
RW1414-täglichReinigung der Wege durch die Gemeinde4,11 €
RW111 x wöchentlichReinigung der Wege durch die Gemeinde8,22 €

Wenn Sie Fragen zur Berechnung der Gebühren haben, wenden Sie sich bitte an das Referat Stadtkämmerei und Finanzen der Stadt Gelsenkirchen. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihres Ansprechpartners finden Sie in Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid.